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Legal Counsel Labour Law (gn*)

Für unseren international agierenden Mandanten suchen wir einen Legal Counsel mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Der Dienstsitz befindet sich in Düsseldorf, das Unternehmen bietet aber auch Remote Work an. 

Als Legal Counsel Labour Law beraten Sie die HR-Bereiche des Unternehmens zu allen Themen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Die Gestaltung von Vereinbarungen und die Vertretung bei Gerichts- und Verhandlungsverfahren gehören zu Ihrem Aufgabenfeld. 

Unser Mandant beschäftigt über 1000 Mitarbeiter und schafft es tagtäglich ein Umfeld der Toleranz und Gleichberechtigung zu schaffen, um somit die Marktinnovationen zu fördern. 


Sie erwartet: 

  • Eine unbefristete Festanstellung
  • 30 Tage Urlaub
  • Ein attraktives Gehalt mit Zusatzleistungen
  • Digitalisierte Prozesse 
  • Ein internationales und dynamisches Umfeld
  • Moderne Räumlichkeiten 


Aufgabengebiet:

  • Eigenständige Beratung von Führungskräften im In- und Ausland zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen
  • Konzeption und Überprüfung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen
  • Planung und Umsetzung von Veränderungsprozessen
  • Koordination v0n arbeitsrechtlichen Beratungen mit externen Anwaltskanzleien im In- und Ausland
  • Unterstützung bei Projekten (z.B. Compliance und Datenschutz)
  • Konzeption und Durchführungen von Schulungen

 


Qualifikation:

  • Volljurist mit zwei überdurchschnittlichen Staatsexamina
  • Eine Qualifikation als Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht ist wünschenswert
  • Mehrjährige Erfahrung in der Rechtsabteilung, idealerweise in der Rechtsabteilung eines international agierenden Unternehmens 
  • Teamfähigkeit und interkulturelle Kompetenz
  • Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit 
  • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift  


Bei Interesse oder Rückfragen rufen Sie gerne Herrn van Eck unter 0174 6803384 an. Sie können auch unser Kontaktformular nutzen oder uns eine kurze E-Mail schreiben. 

*geschlechtsneutral. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Textverlauf auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten geschlechtsneutral. 

 
 
 
 
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